Online-Sperrmüll-Anmeldung für den Landkreis Vorpommern-Rügen:

Landkreis Vorpommern - Rügen
Rostocker Chaussee 46a
D - 18437 Stralsund

sperrmuell@awi-vr.de

(Stand 01/2019)

Bitte beachten:
Felder, die mit einem * gekennzeichnet sind, sind Pflichtfelder.
Die Terminbestätigung erhalten Sie schriftlich.

Adresse des Antragstellers:







Hier soll der Sperrmüll abgeholt werden:


Bitte wählen Sie den Ort, an dem der Sperrmüll abgeholt werden soll, aus und bestätigen Sie diesen. Genauso verfahren Sie bei der Auswahl des Ortsteils (bzw. den Ort zweimal bestätigen) und der Straße. Die Postleitzahl wird nach abgeschlossener Auswahl automatisch eingefügt. Das Hausnummernfeld kann wieder beschrieben werden.


   






  (falls bekannt)
Umzug / Wunschtermin / Abholvermerk:
(TT.MM.JJJJ)   
Es hängt von der Tourenplanung ab, ob wir Ihren Wunschtermin berücksichtigen können. Falls Ihr Wunschtermin eingehalten werden kann, wird Ihnen dieser Termin schriftlich bestätigt.

kostenlose Sperrmüllabfuhr / kostenpflichtige Expressabfuhr

Die Expressabfuhr kann nur vom Eigentümer bzw. Verwalter beantragt werden.

Zur Sperrmüllentsorgung werden angemeldet:

Möbel















 
 
 
 
 
 
 
 
 

Haushaltsschrott








 
 
 
 
 
 
 
 
 

Elektonikschrott












Sonstige Sperrstücke






 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bitte beachten:
  • Sperrmüllanträge werden ausschließlich schriftlich entgegengenommen.
  • Sofern Sie Sperrmüll gemeinsam mit Ihrem Nachbarn abholen lassen, reicht eine Sperrmüllanmeldung.
  • kostenlose Sperrmüllabfuhr: Zwischen der Anmeldung und der Abfuhr Ihres Sperrmülls können bis zu 3 Wochen vergehen.
    Der genaue Termin wird Ihnen schriftlich, in der Regel 3-4 Tage vorher, mitgeteilt.
  • Expressabfuhr: Abfuhr innerhalb von 48 Stunden nach Eingang des Auftrages beim zuständigen Entsorger.
  • Stellen Sie Ihren Sperrmüll - unverpackt und sichtbar - frühestens um 18:00 Uhr am Abend vor dem vereinbarten Abfuhrtag und spätestens bis 06:00 Uhr am vereinbarten Abfuhrtag unfallsicher zur Abholung bereit.
  • Abgeholt wird der Sperrmüll am Straßenrand der nächsten befahrbaren Straße bzw. Ort der Bereitstellung Ihrer Abfallbehälter. Die Fahrzeuge der Sperrmüllabfuhr dürfen keine Privatwege und Garagenhöfe befahren.
  • Das Einzelstück darf ein Gewicht von 70 kg nicht übersteigen.
  • Nicht von den Sperrmüllfahrzeugen mitgenommen werden:
    • Abfallsäcke jeder Art und Farbe
    • Gegenstände/Abfälle, die von ihrer Größe her bzw. auch erst nach zumutbarer Zerkleinerung in die bereitgestellten Abfallbehälter oder in die zugelassenen Abfallsäcke passen (z. B. Geschirr, Schuhe, etc.)
    • Gegenstände/Äbfälle, die bei Bau-, Umbau- oder Reparaturarbeiten anfallen
Datenschutzhinweis

Der Landkreis Vorpommern-Rügen nimmt die hoheitliche Aufgabe der Abfallbewirtschaftung in Form eines kommunalen Eigenbetriebes, dem Eigenbetrieb Abfallwirtschaft, wahr. Zu dieser Aufgabe gehören u. a. die Einsammlung und die Entsorgung der ihm von Ihnen zu überlassenden Abfälle sowie die Erhebung und Verwaltung der von Ihnen zu zahlenden Abfallgebühren. Zur Erfüllung dieser Aufgabe verarbeitet und speichert der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft die von Ihnen auf Grundlage der Satzung über die Abfallbewirtschaftung im Landkreis Vorpommern-Rügen (Abfallsatzung – AbfS) und der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallbewirtschaftung im Landkreis Vorpommern-Rügen (Abfallgebührensatzung – AGS) an ihn übermittelten Pflichtangaben. Er gibt diese auch an die zur Erfüllung seiner hoheitlichen Aufgabe von ihm beauftragten Dritten (Entsorgungsunternehmen, Softwareanbieter, anwaltliche Vertreter und Behörden) weiter.
Sofern Ihre Daten zur Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich sind, werden diese nach Ablauf von 10 Jahren vollständig gelöscht. Weitere Informationen gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung erhalten Sie unter https://www.lk-vr.de/Quicknavigation/Datenschutz.

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